JMTronic, Inhaber Ralf-Diebold-Jäger
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
JMTronic, Inhaber Ralf Diebold-Jäger
Stand: August 2024 – ausschließlich B2B gemäß § 14 BGB
Diese AGB gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der JMTronic (nachfolgend „Verkäufer“) an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Kunde“). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
A. Allgemeines
§ 1 Geltungsbereich und Rangfolge
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen von JMTronic an Unternehmer. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn JMTronic deren Geltung in Textform bestätigt. Diese AGB gelten auch für künftige Geschäfte mit demselben Kunden.
Rangfolge: (i) individuell vereinbarter Vertrag bzw. Auftragsbestätigung inklusive Anlagen, (ii) Pflichtenheft oder technische Spezifikation, (iii) diese AGB.
§ 2 Vertragsschluss und Form
Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung oder tatsächliche Lieferung zustande. Für rechtsverbindliche Erklärungen genügt die Textform (z. B. E-Mail).
§ 3 Mitwirkungspflichten und Pflichtenheft
Der Kunde stellt alle zur Vertragserfüllung erforderlichen Informationen, Zugänge und bauseitigen Voraussetzungen rechtzeitig bereit. Verzögerungen aus Kundenverantwortung verlängern Fristen und können Zusatzkosten verursachen.
Bei kundenspezifischen Anlagen wird ein Pflichtenheft erstellt, das Bestandteil des Vertrags ist. Änderungen bedürfen einer schriftlichen Change Order mit Nachtragsangebot und Freigabe beider Parteien.
§ 4 Produktauswahlverantwortung
Der Kunde trägt die Verantwortung für die Eignung der Maschine für seinen Einsatz. Nach Abnahme ist ein Rücktritt wegen fehlender Eignung ausgeschlossen, sofern kein Mangel vorliegt.
§ 5 Vertraulichkeit und Vertragsstrafe
Beide Parteien behandeln nicht-offenkundige Informationen vertraulich. Ausgenommen sind Informationen, die (a) öffentlich bekannt sind, (b) dem Empfänger bereits vor Offenlegung bekannt waren, (c) von Dritten rechtmäßig erlangt wurden oder (d) gesetzlich offenzulegen sind. Auf Verlangen sind vertrauliche Unterlagen zurückzugeben oder zu vernichten. Die Pflicht gilt fünf Jahre nach Vertragsende.
Bei schuldhafter Verletzung dieser Pflichten wird eine Vertragsstrafe von 10.000 € je Verstoß fällig; weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
§ 6 Compliance und Exportkontrolle
Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Exportkontroll-, Sanktions- und Embargovorschriften einzuhalten und erforderliche Informationen bereitzustellen. Bei begründetem Verdacht auf Verstoß kann JMTronic Leistungen ohne Haftung aussetzen oder den Vertrag kündigen.
B. Lieferung, Preis und Zahlung
§ 7 Lieferung und Gefahrübergang
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung FCA Freiburg i. Br. (Incoterms 2020). Bei Transport durch JMTronic gilt DAP (vereinbarter Ort). Die Gefahr geht bei FCA mit Übergabe an den Frachtführer, bei DAP mit Bereitstellung am Bestimmungsort über.
§ 8 Lieferfristen und höhere Gewalt
Lieferfristen beginnen mit Auftragsbestätigung oder Freigabe der Spezifikation. Höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, Cyberangriffe, Krieg, Streik, Lieferantenausfall) verlängert Fristen angemessen. Nach drei Monaten anhaltender Störung können beide Parteien zurücktreten. Beide sind zur Schadensminderung verpflichtet.
§ 9 Preise, Preisanpassung und Zahlung
Preise verstehen sich netto ab Werk zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Zahlungsplan: 50 % bei Auftrag, 40 % vor Versand, 10 % nach Abnahme. Bei Lieferzeiten über vier Monate kann JMTronic bei Kostensteigerungen > 5 % eine Preisanpassung vornehmen (Material 60 %, Lohn 30 %). Übersteigt die Erhöhung 10 %, kann der Kunde innerhalb von 14 Tagen schriftlich zurücktreten.
Verzugszinsen betragen 9 Prozentpunkte über dem Basiszins zzgl. 40 € Pauschale. Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen. Teillieferungen sind zulässig.
§ 10 Eigentum an Unterlagen
Alle von JMTronic erstellten Kalkulationen, Zeichnungen und Pläne bleiben Eigentum von JMTronic und dürfen nicht ohne Zustimmung weitergegeben werden.
C. Montage, Inbetriebnahme und Abnahme
§ 11 Montage und Abnahme
Montageleistungen erfolgen nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Der Kunde stellt geeignete Räumlichkeiten, Energieversorgung und Zugänge bereit. Abnahme innerhalb von 10 bis 20 Werktagen nach Meldung der Abnahmebereitschaft. Erfolgt keine Reaktion oder Nutzung, gilt die Abnahme als erfolgt (§ 640 Abs. 2 BGB). Wartezeiten durch den Kunden werden vergütet.
D. Gewährleistung und Haftung
§ 12 Gewährleistung (inkl. Verschleißteile)
§12 GewährleistungFrist: 12 Monate bei 1-Schichtbetrieb, 6 Monate bei 2-Schicht, 4 Monate bei 3-Schicht. Verschleißteile: 6 Monate. Mängel sind binnen 7 Tagen nach Entdeckung in Textform zu melden. JMTronic hat zwei Nacherfüllungsversuche. Kein Anspruch bei unsachgemäßer Nutzung oder eigenmächtigen Eingriffen. Rückgriff: Bestehende Lieferantenrechte werden an den Kunden abgetreten, soweit gesetzlich zulässig.
§ 13 Haftung und Garantien
JMTronic haftet unbegrenzt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Leben, Körper, Gesundheit, Produkthaftung. Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Kardinalpflichten (Lieferung mangelfreier Maschine, CE, Vertraulichkeit, Informationspflichten), begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden bis zur Höhe des Auftragswerts. Garantieerklärungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich als „Garantie“ bezeichnet sind. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Produktionsausfall oder Datenverlust ist ausgeschlossen.
§ 14 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum von JMTronic. Forderungen aus Weiterveräußerung gelten als abgetreten. Der Kunde versichert die Ware gegen Feuer, Wasser und Diebstahl.
E. Software, Service und Remote-Support
§ 15 Software und Schutzrechte
Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Software. Dekompilierung oder Weitergabe ist unzulässig. Geistige Eigentumsrechte an Konstruktions- und Steuerungsunterlagen verbleiben bei JMTronic.
§ 16 Remote-Support und IT-Sicherheit
Remotezugriffe nur mit Zustimmung und Protokollierung. Kunde stellt IT-Sicherheit (Firewall, Virenschutz) sicher. JMTronic haftet bei Remotezugriff nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Nachbesserungspflicht bei reproduzierbaren Fehlern.
§ 17 Service, Wartung und Schulung
Serviceleistungen nach „Best Effort“, SLA optional. Wartungsverträge können separat geschlossen werden. Wartungsintervalle sind einzuhalten. Ersatzteilversorgung mindestens zehn Jahre. Schulungen für Bedien- und Wartungspersonal auf Wunsch möglich.
F. Export, Handel und Informationspflichten
§ 18 Export und Compliance
Lieferungen innerhalb der EU nach § 7. Für Drittstaaten trägt der Kunde die Verantwortung für Einfuhr und Zulassungen. Keine Lieferung in Embargoländer. JMTronic erwartet Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards.
§ 19 Datenschutz und Informationspflichten
JMTronic verarbeitet personenbezogene Daten gemäß DSGVO und schließt bei Auftragsverarbeitung eine AV-Vereinbarung (Art. 28 DSGVO). Maschinendaten bleiben Eigentum des Kunden.
JMTronic stellt sicher, dass alle gesetzlichen Informationspflichten nach TMG/DDG auf der Website erfüllt sind (Impressum, Kontaktdaten, Erreichbarkeit).
G. Handelsware
§ 20 Handelsware
Für Handelsware gilt eine Gewährleistungsfrist von zwölf (12) Monaten ab Lieferung. JMTronic haftet im gesetzlichen Rahmen selbst für Mängel der Handelsware; der Rückgriff auf den Hersteller bleibt unberührt.
H. Schlussbestimmungen
§ 21 Abtretung und Salvatorische Klausel
Rechte und Pflichten dürfen vom Kunden nur mit Zustimmung von JMTronic übertragen werden. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; die Parteien werden eine wirksame Ersatzregelung vereinbaren.
§ 22 Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Freiburg im Breisgau.
Anlage 1: Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO
1. Gegenstand und Dauer
Dieser Vertrag regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch JMTronic im Auftrag des Kunden. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich auf Weisung des Kunden und für die Dauer des jeweiligen Vertragsverhältnisses.
2. Unterauftragsverarbeiter
JMTronic ist berechtigt, Unterauftragsverarbeiter einzusetzen. Der Kunde wird über Änderungen informiert und kann innerhalb von 10 Tagen widersprechen. Aktueller Dienstleister: Hetzner Online GmbH (Deutschland, ISO 27001 zertifiziert).
3. Technische und organisatorische Maßnahmen
JMTronic setzt angemessene TOMs nach Art. 32 DSGVO um (Zugriffs-, Zutritts-, Verschlüsselungs- und Backupmaßnahmen).
4. Löschung und Rückgabe
Nach Vertragsende werden personenbezogene Daten innerhalb von 30 Tagen gelöscht oder auf Anforderung zurückgegeben.
5. Kontakt Datenschutz
Verantwortlich: Ralf Diebold-Jäger
E-Mail: ralf.jaeger@jmtronic.de
Unsere Lösungen für Sie
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JMTronic
Dosier- & Abfüllwaagen Hersteller
Ralf Diebold-Jäger
Am Untergrün 3
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E-Mail: anfrage@jmtronic.de